Streng nach den Richtlinien des GKV Spitzenverband haben unsere Betreuungskräfte die Aufgabe unsere zugewiesenen Pflegebedürftigen zu betreuen und zu aktivieren. Als Betreuungs- und Aktivierungsmaßnahmen kommen Maßnahmen und Tätigkeiten in Betracht, die das Wohlbefinden, den physischen Zustand oder die psychische Stimmung der betreuten Menschen positiv beeinflussen können.
Unsere Aufgabe ist es, die Pflegebedürftigen zum Beispiel zu Alltagsaktivitäten zu motivieren und sie dabei zu betreuen und zu begleiten.
Wir stehen den Pflegebedürftigen für Gespräche über Alltägliches und ihre Sorgen zur Verfügung, nehmen ihnen durch unsere Anwesenheit Ängste und vermitteln dabei Sicherheit und Orientierung. Unsere Betreuungs- und Aktivierungsangebote orientieren sich jedoch stets nach den Wünschen, vorhandenen Fähigkeiten und der Pflegebedürftigen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Biografie, sowie dem jeweiligen situativen Kontext.