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  • Frankenstraße 9, 66424 Homburg Saar
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Abrechnung der Leistungen

Wir rechnen für Sie ab

Jede pflegebedürftige Person mit einem anerkannten Pflegegrad von 1 bis 5 kann den Entlastungsbetrag in Anspruch nehmen. Der Entlastungsbetrag von 131 Euro ist für jeden Pflegebedürftigen gleich hoch, unabhängig davon, in welchem Pflegegrad er eingestuft ist. Der Entlastungsbetrag ist eine Sachleistung und wird von uns direkt mit ihrer Pflegekasse abgerechnet. Sie haben nach Anerkennung keine weiteren Verpflichtungen.