Himmelreich - ihr kompetenter Partner in Sachen Seniorenbetreuungen in Homburg / Saar-Pfalz Kreis
Welche Pflegegrade oder Pflegestufen gibt es?
Seit die Pflegereform 2016/2017 erneuert wurde, werden die bisherigen gesetzlichen Pflegestufen 1, 2 & 3 den neuen Pflegegraden 1, 2, 3, 4 und 5 zugewiesen (§ 140 SGB XI).
Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit
Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung
Wie erhalten Pflegebedürftige einen Pflegegrad?
Wer erstmalig einen Antrag auf Pflegeleistungen bei seiner Pflegekasse stellt, wird nach dem Prüfverfahren NBA („Neues Begutachtungsassessment“) persönlich begutachtet. Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) und auch anderer Dienste ermitteln dabei, bei gesetzlich Versicherten oder die Medicproof GmbH bei privat Versicherten den Grad ihrer vorhandenen Selbständigkeit und empfehlen einen der zur Verfügung stehenden Pflegegrade. Final entscheidet die Pflegekasse des Antragstellers über die Genehmigung eines Pflegegrades und der damit verbundenen Pflegeleistungen. Menschen, die seid 2016 bereits eine anerkannte Pflegestufe haben, wird nicht neu begutachtet.
Welche Leistung bekommt man für Pflegegrad 1?
125 Euro als Geldbetrag, der für die Erstattung der Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu Verfügung steht.
Arbeiten unsere Pflegekräfte auch 24 Stunden?
Unsere Arbeitszeit ist in der Regel zwischen 8.00 und 17.00 Uhr. Darüber hinaus bieten wir in Einzelfällen Ausnahmen an, die gesondert abgerechnet werden.
Kommt immer das gleiche Personal in den Haushalt?
Wir kommen stets mit der gleichen Person zu Ihnen nach Hause. Durch Urlaube oder Notfälle müssen wir eventuell Dienstpläne ändern.
Wie sind die Sprachkenntnisse des Pflegepersonals?
Wir sprechen alle in unserer Muttersprache Deutsch.
Seit wann gibt es die Betreuungs- und Alltagsbegleitung Himmelreich?
Seit 1. Juli 2019 sind für junge und alte Menschen mit demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, körperlichen oder seelischen Einschränkungen unterwegs.
Wie ist das Personal geschult oder zertifiziert?
Unser Personal hat die Anerkennung beim saarländischen Pflegeverband und ist seit 03.07.2019 zertifizierter Anbieter §§ 45a - 45d SGB XI
- Einzelbetreuung in der Häuslichkeit
- Entlastung im Alltag bei der Haushaltsführung
- Entlastung im Alltag durch individuelle Hilfen
Wenn zusätzliche Leitungen in Anspruch genommen werden möchten?
Gerne bieten wir Ihnen auch zusätzliche Betreuungsstunden an, die dann jedoch nicht mehr von der Pflegekasse übernommen werden. Sprechen Sie uns hinsichtlich der Kosten an.